Als Bürgermeister

Seit dem 21. Oktober 2015 darf ich die Gemeinde Herzebrock-Clarholz als Bürgermeister vertreten. "Aber was sind denn eigentlich die Aufgaben eines Bürgermeisters?", werde ich häufig von BürgerInnen und Bürgern oder auch von Kindern beim Besuch im Rathaus gefragt. 

Auf diesem Bild sehen Sie die Antworten einer Kindergartengruppe, die mich im Rathaus besucht hat.

Grundsätzlich kann man meine Arbeit als Bürgermeister in drei Aufgabenbereiche teilen:

1. Repräsentant der Gemeinde

Die Eröffnung der Christinen-Kirmes, die jährlichen Verleihungen der Sportabzeichen, Goldene Hochzeiten, die Eröffnung von Ausstellungen oder die Übergabe eines neuen Feuerwehrfahrzeuges - all das sind Beispiele für meine repräsentativen Pflichten als Bürgermeister. Hier vertrete ich die Gemeinde Herzebrock-Clarholz, überbringe Glückwünsche oder Grüße, manchmal auch Geschenke und nutze dies auch gerne als Gelegenheit, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen.

So vielfältig wie diese Termine, ist auch unsere Gemeinde und ihre Bürger - das ist immer schön zu sehen und macht mir viel Freude!  

2. Chef der Verwaltung

Als Bürgermeister bin ich zudem Chef der Gemeindeverwaltung und damit Dienstvorgesetzer der rund 120 Mitarbeiter der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Dazu gehören nicht nur die Kolleginnen und Kollegen im Rathaus, sondern beispielsweise auch die des Bauhofes und der Jugendhäuser sowie die Schulsekretärinnen. Außerdem bin ich formal Betriebsleiter der Gemeindewerke, zu der die Kläranlage, die Wasserversorgung und die Hallenbäder gehören.

In enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichsleitern führe ich die Verwaltung. Dabei ist mir ein gutes kollegiales Miteinander besonders wichtig, sodass jeder Mitarbeiter seine Ideen, Meinungen und auch Kritik einbringen kann. Denn am Ende geht es immer um die beste Lösung für unsere Bürgerinnen und Bürger. 
Daneben ist die Verwaltung auch wichtigster Impulsgeber für die Kommunalpolitik. Wir entwickeln Ideen, bereiten Entscheidungen vor und setzen sie anschließend um.

Eine vielfältige und abschwechslungsreiche Aufgabe, bei der kein Tag wie der andere ist und es immer wieder neue Themen und Herausforderungen gibt. Das macht diesen Beruf für mich so spannend.

3. Vorsitzender des Rates

Nach der Gemeindeordnung NRW ist der Bürgermeister kraft Amt Vorsitzender der Gemeindevertretung und des Haupt- und Finanzausschusses. Das heißt, ich leite die Sitzungen, führe durch die Tagesordnungen und versuche die Diskussionen als "Moderator" zu einem finalen Beschluss zusammenzuführen. Außerdem nehme ich an nahezu allen sonstigen Ausschuss- und Gremiensitzungen der Gemeinde teil. Das ermöglicht mir eine gute Übersicht über alle Themen unserer Gemeinde.

Kommunalpolitik war immer schon meine Leidenschaft - eine erfüllende, aber auch nicht immer ganz einfache Aufgabe.